Befristete Verdoppelung des Investitionsfreibetrags
Befristet wird der allgemeine IFB-Satz von 10% auf 20% verdoppelt sowie jener für Öko-Investitionen von 15% auf 22%.
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Befristet wird der allgemeine IFB-Satz von 10% auf 20% verdoppelt sowie jener für Öko-Investitionen von 15% auf 22%.
Das Finanzministerium hat neue Forschungsprämienrichtlinien veröffentlicht, die einen Überblick über die inhaltlichen Anforderungen geben.
Aufgrund des Strukturwandels ergeben sich steuerliche Abgrenzungsfragen dahingehend, ob Tätigkeiten unter die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft oder unter die Einkünfte aus Gewerbebetrieb fallen.