Zurückbehaltung von Sonderbetriebsvermögen
Die Zurückbehaltung von Sonderbetriebsvermögen bei Veräußerung des Mitunternehmeranteils kann zur Nachversteuerung von Gewinnfreibeträgen führen.
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Die Zurückbehaltung von Sonderbetriebsvermögen bei Veräußerung des Mitunternehmeranteils kann zur Nachversteuerung von Gewinnfreibeträgen führen.
Bei Übermittlung falscher Umsatzsteuervoranmeldungen (UVA) liegt Abgabenhinterziehung auch dann vor, wenn später eine korrekte Umsatzsteuerjahreserklärung hätte eingereicht werden sollen.
Befinden sich inländische Grundstücke im Betriebsvermögen, können bei (teil)unentgeltlicher Übergabe an einen Nachfolger Freibeträge zustehen, die die Abgabenlast reduzieren.