Neue „Weiterbildungszeit“
Im Ministerrat wurden die Eckpunkte der „Weiterbildungszeit“ vorgestellt, die ab 1.1.2026 wirksam werden soll.
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Wir stehen Ihnen mit Steuerberatung und betriebswirtschaftlicher Beratung zur Seite.
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Nutzen Sie unsere Erfahrung in den Bereichen Buchhaltung, Kostenrechnung, Lohn- und Gehaltsverrechnung, Jahresabschluss, Steuererklärung und Steueradministration.
Sie haben eine grandiose Idee? Wir begleiten Sie von der Geschäftsidee bis zur Gründung. So können Sie Ihre Vision in die Wirklichkeit umsetzen und wir stehen Ihnen mit unseren Kompetenzen zur Seite.
Gerne unterstützen wir Sie auch bei Fragen rund um Betriebsnachfolge bzw. Übergabe, Umgründung oder Betriebsaufgabe, Budgetierung und Kostenrechnung, Arbeitsrecht, Sozialversicherung.
Im Ministerrat wurden die Eckpunkte der „Weiterbildungszeit“ vorgestellt, die ab 1.1.2026 wirksam werden soll.
Verabsäumt ein ausländischer Unternehmer, sich im Inland zur Umsatzsteuer zu registrieren und weist keine Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen aus, schuldet er dennoch die Umsatzsteuer im Inland.
Betreffend Zahlungen für Zinsen und Lizenzgebühren an Konzerngesellschaften gilt ein Abzugsverbot, sofern diese bei der empfangenden Körperschaft einer „Niedrigbesteuerung“ unterliegen. Das Bundesfinanzgericht ließ den Zinsabzug aber zu.