Arbeiten im Alter
Die Bundesregierung schnürte ein Maßnahmenpaket, das mit 1.1.2027 in Kraft treten und die Weiterbeschäftigung nach Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters attraktiver machen soll.
Mit der Nutzung der Website stimmen sie unseren Datenschutzbedingungen zu.
Wir stehen Ihnen mit Steuerberatung und betriebswirtschaftlicher Beratung zur Seite.
Unser kompetentes Team ist gerne für Sie da.
Nutzen Sie unsere Erfahrung in den Bereichen Buchhaltung, Kostenrechnung, Lohn- und Gehaltsverrechnung, Jahresabschluss, Steuererklärung und Steueradministration.
Sie haben eine grandiose Idee? Wir begleiten Sie von der Geschäftsidee bis zur Gründung. So können Sie Ihre Vision in die Wirklichkeit umsetzen und wir stehen Ihnen mit unseren Kompetenzen zur Seite.
Gerne unterstützen wir Sie auch bei Fragen rund um Betriebsnachfolge bzw. Übergabe, Umgründung oder Betriebsaufgabe, Budgetierung und Kostenrechnung, Arbeitsrecht, Sozialversicherung.
Die Bundesregierung schnürte ein Maßnahmenpaket, das mit 1.1.2027 in Kraft treten und die Weiterbeschäftigung nach Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters attraktiver machen soll.
Der Abzug von Vorsteuern und Werbungskosten aus der Anschaffung oder Errichtung eines Gebäudes ist bereits vor Erzielung von Einkünften aus der Vermietung des Gebäudes zulässig, sofern das gegenständliche Objekt zukünftig …
Gemäß dem am 10.06.2026 im Nationalrat beschlossenem Budgetmaßnahmengesetz 2026 kommt es zu einer Verschärfung der Wegzugsbesteuerung beim Wegzug von natürlichen Personen innerhalb von EU und EWR.
