Kein Sonderausgabenabzug privater Spenden ohne Geburtsdatum
Wer seine Spende steuerlich absetzen möchte, muss der begünstigten Organisation auch sein Geburtsdatum bekannt geben. Ansonsten kann die Spende nicht an die Finanzverwaltung gemeldet und als Sonderausgabe berücksichtigt werden.
